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Jg. 12 Abitur
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Die hier gemachten Aussagen ersetzen keine offiziellen Verlautbarungen und erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewähr und jeglichen Anspruches.

M.Kohn 2009

haben es endlich geschafft! Die Abiturprüfungen liegen hinter ihnen, aber parallel dazu hat es seit mehr als einem Jahr schon eine intensive Zusammenarbeit des gesamten Jahrgangs gegeben, die die Verabschiedung des Jahrgangs nach dem erfolgreichen Bestehen zum Gegenstand hatte.

Dabei kristallisieren sich vier wesentliche Punkte für das Schulleben heraus:

  1. Das Bonbondement der jüngeren Jahrgänge und des Lehrkörpers

Die Ursprünge gehen auf die Abiturprüfungsordnung einer Zeit zurück, die schon seit vielen Jahren so nicht mehr existiert. Damals in den 90er Jahren wurden die Abiturklausuren vor den letzten normalen Klausuren bereits im Februar geschrieben. Das bedeutete, dass nach den schriftlichen Prüfungen wieder normaler Unterricht im 4.Hauptsemester aufzunehmen war. Damit war also nach der dritten schriftlichen Prüfung also eine Zäsur fühlbar, der die S des 13.Jg.s dadurch Ausdruck verschafften, dass sie nach der letzten Prüfung im Gebäude lärmend umherliefen, Türen aufrissen und die darin Befindlichen mit allerlei Süßigkeiten bewarfen. Diese - wenn man es denn so nennen möchte: - Tradition wird seither ebenfalls von den Abiturient/inn/en aufrecht zu erhalten versucht, wobei die terminliche Gestaltung der Prüfungen durch das Zentralabitur die Festlegung EINES Schlusspunktes der Prüfungen im Grunde nicht wirklich möglich macht. Insofern wirkt das Bonbondement heute in seiner Terminierung oftmals eher willkürlich und ohne sinnvollen Realitätsbezug. Fred und Rita überlegen...

  1. Die öffentliche Versammlung von Abiturient/inn/en aller Schulen an einem Ort im Stadtgebiet

Auch hierfür finden sich die Ursprünge in der alten Prüfungsordnung, indes ist hier der Termin der letzten mündlichen Prüfungen der Startpunkt gewesen. Die schriftlichen Prüfungen waren - wie bereits gesagt - im Februar geschrieben, die Korrekturen dauerten an, die Noten waren den S noch nicht bekannt. Die Benotung erfuhr man nach den P-4 Prüfungen (i.e. die Pflichtprüfungen im mündlichen P-Fach), die zunächst den Abschluss der Prüfungen bildeten. In der (zuweilen irrigen oder der verdrängenden) Annahme, man könne vermutlich auf Nachprüfungen verzichten, machten sich am letzten Tag der P-4 Prüfungen also ganze Abteilungen von S ins Stadtgebiet auf, um dort das Abitur zu “feiern”. Das Entsetzen, das die damit verbundenen Folgen in der Bevölkerung auslöste, hat mittlerweile dazu geführt, dass die örtliche Polizei vorzeitig mit den S-Vertretern der 13.Jgg. die Durchführung und die Maßregelungen dieses - entbehrlichen? - “Events” abspricht, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass Zuwiderhandlungen mit empfindliche Strafen bedroht werden. Falls Fred & Rita also tatsächlich an dieser (manche mögen zu Recht sagen: Un)Sitte festhalten wollen, tun sie gut daran, der entsprechenden Einladung der Polizei Folge zu leisten.

  1. Der sogenannte “Abi-Scherz”

Eine ursprünglich auf Konfrontation mit dem Lehrkörper zielende und entsprechend anarchisch orientierte Störung des Unterrichtsgeschehens an einem beliebig ausgewählten Tag vor der Abiturientenentlassung ist in die Jahre gekommen. Wenn man einmal von den heiklen versicherungstechnischen und sonstigen juristischen Fragen absieht, die nie wirklich befriedigend geklärt werden konnten (oder: sollten?), so bleibt für Fred & Rita durch die Terminvorgaben des Zentralabiturs ein so winziges Zeitfenster für die Durchführung dieses Tuns, dass von einem wirklichen Überraschungsmoment nimmer mehr die Rede sein kann. Und Originalität - wenn sie sich nicht in plumpesten Grobheiten manifestieren soll - ist nur noch schwer zu erreichen, ein Umstand, der Fred & Rita zögern lässt, ob sie dieser Tradition auch weiter Raum schaffen wollen.

  1. Die Abiturienten-Entlassungsfeier

Dieser Punkt ist im Gegensatz zu allen anderen der einzige mit rechtlicher Relevanz und von daher ein echtes MUSS im Schulleben, weil mit der Übergabe der Zeugnisse die S rechtlich und faktisch ihren Status als Schüler/in verlieren und damit frei sind. Voraussetzung ist, dass die S ihrerseits keinerlei Verpflichtungen mehr gegenüber der Schule haben, in der Praxis bedeutet dies, dass alle S ihren Laufzettel korrekt ausgefüllt über ihren Tutor der Schule rechtzeitig zurück gegeben haben müssen, um nachzweisen, dass sie z.B. alle Bücher, Klausurhefte etc. abgegeben, alle offenen Gebühren entrichtet usw. haben.

Sie findet in der Regel am letzten Freitag im Juni ab 10 Uhr in der Aula statt. Die Planung und Durchführung der Feier liegt seit 1982 in den Händen des betroffenen Jahrgangs selbst, zuvor waren die Programmpunkte und ihre Abfolge durch die Schule vorgegeben worden. In den folgenden Jahren hat sich diese Feier gleichfalls in ein bestimmtes Muster ergeben, das i.d.R. durch folgende Kriterien umrissen werden kann:

  • frühzeitige Begleitung der Planung durch die zuständige SekII-Koordination
  • kontinuierliche Absprache mit der Schulleitung
  • Einzuladende Gäste:
    • Ehemalige (goldener Jahrgang)
    • nächste Angehörige
    • Kollegium
    • ggf. ehemalige Lehrkräfte (insbesondere dann, wenn diese S aus dem Jg. unterrichteten)
    • ggf. Dezernent/in
    • SER-Vertretung
    • SV
    • Vorstand des Vereins der Freunde der Cäcilienschule
    • ggf. Vertretung des Schulträgers
  • Hilfe durch den 12.Jg. bei der Organisation
  • Ansprachen/Reden
    • Schulleiter
    • eine Vertreterin des Ehemaligen
    • eine von dem Jahrgang gebetene Lehrkraft
    • Vertreter/in des Abiturjahrgangs selbst
  • Darbietungen i.d.R. aus dem Jahrgang je nach Belieben
  • Überreichung der Zeugnisse in Tutorengruppen
  • vorgestellt von der zuständigen SekII-Koordination
  • nach der Feier selbst: Zusammensein in der Pausenhalle/auf dem Dobbenhof
  • dabei: Catering durch den Jahrgang und den 12.Jg.
  • Verkauf eines Jahrbuchs (hierzu ist zu sagen, dass die i.S.d.P. Verantwortlichen darauf zu achten haben, dass die inhaltliche Gestaltung des Jahrbuchs keine strafrechtlichen Tatbestände erfüllt. Der Begriff  “unreifer Schülerscherz” ist hier keine hinreichende Entschuldigung für etwaige Entgleisungen, gerade auch weil die ehemaligen S als Reifeprüflinge zu gelten haben.)

Die Abiturientenentlassungsfeier ist i.d.R. spätestens gegen 13 Uhr beendet.

  1. Der Abiturball

findet i.d.R. zeitnah nach der Entlassungsfeier statt (d.i. am letzten Juni-Wochenende des Jahres) und ist deswegen keine Schulveranstaltung im strengen Sinne mehr (vgl. oben), sondern eine Veranstaltung, an der allseits freiwillig teilgenommen werden kann und sicherlich auch wird, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle auch nichts über eine sog. “Abi-Party” ausgesagt, weil sie nichts mit der Schule in ihrem Institutionscharakter zu tun hat.

Wenn Fred & Rita die o.a. Aspekte rechtzeitig mit ihrem Jahrgang diskutieren und entsprechend tragfähige Entscheidungen treffen, dürften sie am Ende erleichtert, froh und glücklich mit Alice Cooper “School’s out” sagen oder singen....

 

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